Häufige Fragen zu Ihrem externen Datenschutzbeauftragten und unserem Services

Jetzt Angebot anfordern

Hinweis zum Datenschutz

5 + 12 =

Schnelle Klarheit: Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu Ihren Pflichten und unserer Lösung

Wir wissen, dass die Anforderungen der DSGVO, des Hinweisgeberschutzgesetzes und neuer Regulierungen wie der KI-Verordnung komplex sind. Deshalb haben wir die häufigsten Fragen kleiner und mittelständischer Unternehmen gesammelt.

Über die Deutsche Datenschutz Consult GmbH

Warum sollte ich mich für die Deutsche Datenschutz Consult entscheiden?

Die Deutsche Datenschutz Consult hat sich auf die Datenschutzberatung von kleinen und mittleren Unternehmen spezialisiert und bietet mit der Datenschutz-Management-Plattform eine teilweise Automatisierung der Erfassung und Auswertung der Prozesse. Außerdem werden Mitarbeiter online geschult, was Zeit und Geld spart. Durch den Einsatz modernster Technologie und schlanke Prozesse kann die Deutsche Datenschutz Consult ihre Leistungen deutlich preiswerter anbieten als ein Rechtsanwalt oder ein interner Mitarbeiter für Datenschutz.

Wie lange dauert es, bis ich einen Datenschutzbeauftragten gestellt bekomme?

Ihr persönlicher Datenschutzbeauftragter wird unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung bestellt.

Wer wird mich betreuen?

Sie erhalten einen persönlichen Datenschutzbeauftragten, der für Sie verantwortlich und Ihr Ansprechpartner ist. Damit haben Sie einen festen Ansprechpartner, der intern Rechtsanwälte oder IT-Spezialisten hinzuzieht, falls das nötig wird.

Was passiert, wenn mein Ansprechpartner das Unternehmen wechselt?

Sie erhalten rechtzeitig vorher einen neuen festen Ansprechpartner benannt, der Sie fortan betreuen wird.

Vertrag

Wie kommt ein Vertrag zustande?

Sie erhalten von uns einen Beratungsvertrag zugeschickt. Sobald Sie diesen unterzeichnet und uns zurückgesendet haben, bestellen wir Ihren persönlichen Datenschutzbeauftragten. Am Besten Sie senden uns vorab einen Scan per E-Mail oder Fax zu, dann kann es sofort ohne Zeitverzögerung losgehen. Das Original senden Sie uns dann bitte noch per Post zu.

Wie geht es nach Vertragsunterzeichnung weiter?

Wir bestellen Ihren persönlichen Datenschutzbeauftragten und Sie erhalten eine Bestellurkunde zugesendet. Gleichzeitig wird sich Ihr persönlicher Datenschutzbeauftragter bei Ihnen vorstellen und Sie über die weiteren Schritte informieren. Sie erhalten außerdem Zugang zu unserer Datenschutz-Management-Plattform, auf der Sie mit der Bearbeitung der Auditfragen beginnen können und Ihre Mitarbeiter schulen können.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate und verlängert sich um weitere 24 Monate, wenn Sie nicht vorher kündigen. Eine kürzere Vertragslaufzeit ist nicht möglich und sinnvoll, denn es bedeutet für den Datenschutzbeauftragten viel Aufwand, sich in die Prozesse Ihres Unternehmens einzuarbeiten und ein Vertrauensverhältnis zu den Mitarbeitern aufzubauen.

Welche Zusatzkosten kommen auf mich zu?

Unsere Pakete sind so geplant, dass möglichst keine Zusatzkosten entstehen. Sollten Sie allerdings spezielle Anforderungen haben oder zusätzliche Beratungsleistungen benötigen, so rechnen wir Zusatzleistungen fair im 15-Minutentakt ab. Die Kosten dafür sind 45 Euro.

Wie sind die Zahlungsmodalitäten?

Die Gebühr für die Bestandsaufnahme und die erste Jahresrate werden sofort bei Vertragsabschluss fällig. Die weiteren Jahresraten zahlen Sie dann jeweils zu Beginn des folgenden Vertragsjahres.

Leistungen

Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?

Einen Datenschutzbeauftragten benötigen alle Unternehmen in Deutschland, welche mehr als 19 Mitarbeiter mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen oder alle Unternehmen, deren Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung von besonderen personenbezogenen Daten liegt (zum Beispiel Gesundheitsdaten).

Muss mein Datenschutzbeauftragter vor Ort sein?

Nein, die DSGVO sieht keine Vorort-Präsenz vor. Wichtig ist, dass dem Datenschutzbeauftragten alle nötigen Informationen vorliegen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht. Die Deutsche Datenschutz Consult arbeitet überwiegend in Form einer Online-Beratung ihrer Mandanten. Dadurch wird Flexibiliät gewonnen und Kosten werden eingespart. Die Kommunikation erfolgt per Videokonferenz, Telefon oder E-Mail. 

Wie werden meine Mitarbeiter geschult?

Sie erhalten Zugang zu unserer Datenschutz-Management-Plattform, auf der Sie alle Ihre Mitarbeiter anlegen und ihnen Schulungsinhalte (oder auch Dokumentationsaufgaben) zuweisen können. Unsere Onlineplattform sendet dann automatisch an Ihre Mitarbeiter eine Einladung und informiert über die zugewiesenen Schulungen und/oder Aufgaben. Die Schulungen bestehen aus kurzen Erklär-Videos und verständlichen, knappen Texten und sind in übersichtliche Module aufgeteilt. Im Anschluss an die einzelen Module werden dem Benutzer Verständnisfragen gestellt. Über die Protokollierung der durchgeführten Schulungen durch das Datenschutz-Management-Portal dokumentieren Sie den Fortschritt der internen Sensibilisierung.

Wie verpflichte ich meine Mitarbeiter auf das Datengeheimnis?

Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist nicht mehr ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben, stellt aber nach wie vor noch eine sinnvolle organisatorische Maßnahme zum Schutz personenbezogener Daten dar. Wir stellen Ihnen über das Datenschutz-Management-Portal neben zahlreichen anderen Vorlagen auch ein Beispiel für eine Verpflichtung auf Vertraulichkeit zur Verfügung.

Wofür benötige ich eine Datenschutzerklärung?

Wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten, müssen Sie Ihren Informationspflichten aus Art. 13 und 14 DSGVO nachkommen. Das bedeutet, dass Sie dem Betroffenen darlegen müssen, welche Arten von Daten Sie über ihn erheben, zu welchem Zweck Sie dies tun, wer diese Daten gegebenenfalls von Ihnen erhält und wie lange Sie diese Daten aufbewahren. Natürlich müssen Sie dem Betroffenen auch darlegen, welche Rechte er in Bezug auf diese Verarbeitung seiner Daten hat. Dies gilt insbesondere für Ihre Webseite, so dass auf Ihrer Webseite die Datenschutzerklärung stets nur einen Klick entfernt sein sollte.

Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis?

Das Verarbeitungsverzeichnis oder Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten beinhaltet die Dokumentation, wie mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verfahren wird. 

Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag?

Oft werden Daten nicht im eigenen Unternehmen verarbeitet, sondern es wird ein externer Dienstleister beauftragt. So sorgt zum Beispiel ein Webhosting-Anbieter dafür, dass Ihre Webseite zuverlässig erreichbar ist. Dennoch bleiben Sie als Unternehmen dafür verantwortlich, dass die Kundendaten vom Dienstleister gesetzeskonform verarbeitet werden. Bei Datenschutzverstößen durch den Auftragsverarbeiter haften also Sie.

Deshalb müssen Sie mit Dienstleistern, die personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Dieser regelt, welche personenbezogenen Daten das externe Unternehmen erhält, wofür diese Daten verwendet werden und wie diese Daten vom Dienstleister geschützt werden müssen.

Was sind technisch organisatorische Maßnahmen (TOMs)?

Die DSGVO sieht vor, dass Unternehmen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergreifen. Diese Maßnahmen können entweder technischer (z.B. Sicherheitsschloss, Chipkarten-Leser…) oder organisatorischer (z.B. Nutzungsrichtlinie, dokumentierte Prozesse,…) Natur sein. Die getroffenen Maßnahmen sind vom Unternehmen zu dokumentieren, damit sie regelmäßig auf Wirksamkeit und Angemessenheit geprüft werden können.

Was ist ein Datenschutz-Audit?

Mit Hilfe unserer Datenschutz-Management-Plattform erfassen Sie alle Prozesse in Ihrem Unternehmen, welche personenbezogene Daten beinhalten. Auf Basis dieser Informationen führen wir die erste Bestandsaufnahme durch und erstellen einen Bestandsaufnahme-Bericht. In diesem Bericht erläutern wir nicht nur den Stand der derzeitigen Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen, sondern sprechen auch Handlungsempfehlungen aus. Ein Jahr nach diesem Bestandsaufnahmebericht überprüfen wir den Fortschritt der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen im Rahmen eines Audits. Dieser wird anhand der von Ihnen gemachten Angaben in unserem Datenschutz-Management-Portal sowie telefonischer Stichproben durchgeführt. Zum Abschluss erstellen wir einen Audit-Bericht, der über den Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen Auskunft gibt und aktualisierte Handlungsempfehlungen ausspricht.

Wie lange dauert das Audit?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, da es sehr von Anzahl und Komplexität der Prozesse in Ihrem Unternehmen und maßgeblich von Ihrer Mitarbeit abhängig ist. Mit Hilfe unserer Datenschutz-Management-Plattform können Sie zeitlich flexibel und strukturiert die Dokumentation vornehmen. Wie bei der Bestandsaufnahme wird Ihr persönlicher Datenschutzbeauftragter in einem Telefontermin berichtsverhindernde Fragen mit Ihnen klären. Durch die Automatisierung und schlanken Prozesse wird Ihr Zeitaufwand minimiert.

Was ist das Datenschutzsiegel?

Werden im Rahmen des Audits keine wesentlichen Datenschutzmängel festgestellt, erhalten Sie die Berechtigung, das Datenschutzsiegel der Deutschen Datenschutz Consult auf Ihrer Webseite sowie in Ihrer Kommunikation zu führen. Mit diesem Siegel können Sie Ihren Kunden und Geschäftspartnern signalisieren, dass Sie Datenschutz ernst nehmen und Sie von der Deutschen Datenschutz Consult zertifiziert wurden. Das erhöht das Vertrauen. Durch den Einsatz des Datenschutzsiegels auf Ihrer Unternehmenswebseite und in Verkaufsunterlagen kann es zur Steigerung Ihrer Vertriebserfolge beitragen.

Ihre Frage ist nicht aufgeführt?

Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@ddsc.de oder rufen Sie uns an +49 40 228 60 70-0.

Zeit zu Handeln!

Die Risiken von Datenschutzverletzungen und Cyberangriffen wachsen täglich. Hinzu kommen neue und komplexe regulatorische Herausforderungen durch die EU-KI-Verordnung. Die Kosten für eine fehlende Absicherung sind immens – von empfindlichen Bußgeldern bis hin zum Reputationsverlust. Mit der Deutschen Datenschutz Consult GmbH erhalten Sie nicht nur einen zertifizierten, externen Datenschutzbeauftragten (TÜV / DEKRA), sondern eine zukunftssichere Komplettlösung, die Ihr KMU umfassend schützt und Sie spürbar entlastet:

 

  • Umfassende Absicherung: Wir decken alle regulatorischen Bereiche ab – von der DSGVO und dem HinSchG bis hin zur Beratung zu Cyber-Risiken und der EU-KI-Verordnung.
  • Maximale Effizienz: Nutzung unserer digitalen Management-Plattform und Online-Schulungen.
  • Kostenersparnis: Professioneller Service bereits ab 200 €/Monat, statt teurer interner oder anwaltlicher Lösungen.