Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) & Externe Meldestelle

HinSchG-Compliance einfach gelöst:
Ihre externe Whistleblower-Hotline

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Hinweis zum Datenschutz

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Sicher, rechtskonform, sofort einsatzbereit:
Die interne Meldestelle der Deutschen Datenschutz Consult

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet viele Unternehmen, eine interne Meldestelle einzurichten, um Missstände vertraulich bearbeiten zu können. Diese Pflicht stellt KMU oft vor personelle und juristische Herausforderungen.

Die Deutsche Datenschutz Consult übernimmt die vollständige Abwicklung dieser Aufgabe. Wir stellen nicht nur das technisch sichere System, sondern übernehmen auch die rechtskonforme Bearbeitung aller eingehenden Meldungen – und agieren damit als Ihre rechtssichere interne Meldestelle.

Unser Service: Die 3 Säulen Ihrer HinSchG-Konformität

1. Bereitstellung des vertraulichen Online-Hinweisgebersystems:

Wir implementieren ein hochsicheres, anonymes Meldesystem, das höchsten technischen Standards genügt. Maximale Sicherheit und Vertraulichkeit haben oberste Priorität.

2. Rechtskonforme Bearbeitung durch Fachexperten:

Eingehende Meldungen werden nicht intern gebunden, sondern direkt von unseren Juristen und Compliance-Experten nach den strengen Vorgaben des HinSchG bearbeitet. Wir prüfen die Meldung, halten Kontakt zur hinweisgebenden Person und leiten die notwendigen Folgemaßnahmen ein.

3. Ihr Weg zur gesetzeskonformen Meldestelle:

Durch die Auslagerung an uns erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht, ohne eigenes Personal binden oder schulen zu müssen. Unsere Experten gewährleisten die Unabhängigkeit und Fachkunde, die das Gesetz fordert. Wir minimieren Ihr Risiko und schaffen eine Vertrauensbasis für Ihre Mitarbeiter.

Unser Full-Service Angebot

Unsere Melde-Hotline ermöglicht es Mitarbeitern, Hinweise zu verschiedenen Themen wie Geldwäsche, Datenschutz, Umweltschutz, Unterschlagung etc. unkompliziert einzureichen.

Melde-Hotline

Ihre Meldestelle erhält gem. § 16 HinSchG eine Meldung.

Hinweisbearbeitung

Die hinweisgebende Person erhält fristgerecht eine Empfangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 HinSchG. Anschließend wird die eingegangene Meldung von unseren Juristen und Experten überprüft und entschieden, ob eine weitere Bearbeitung erforderlich ist. Für den Fall, dass es sich um keine Meldung im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes handelt, wird die hinweisgebende Person durch uns darüber informiert und an die zuständige Stelle verwiesen.

Kommunikation

Sofern es sich um eine Meldung im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes handelt, werden unsere Juristen und Experten in der folgenden Kommunikation alle Informationen sammeln, die für die weitere Bearbeitung des Sachverhalts erforderlich sind.

Zusammenfassung

Nachdem der Sachverhalt durch unsere Juristen und Compliance-Experten überprüft und aufgearbeitet wurde, stellen wir der verantwortlichen Person in Ihrem Unternehmen eine Zusammenfassung zur Verfügung.

Entscheidung

Sie werden auf Grundlage des Berichts über das weitere Vorgehen entscheiden. Sofern Sie diesbezüglich Unterstützung wünschen, stehen Ihnen unsere Juristen und Experten dafür gerne zur Verfügung.

Der sichere Weg zur HinSchG-Compliance:
Ihre Vorteile bei der Auslagerung an die Deutsche Datenschutz Consult

Vertrauen und Sicherheit stehen bei unserer Leistung an erster Stelle. Durch die Nutzung zertifizierter Hosting-Partner, modernster Verschlüsselung und juristischer Expertise stellen wir sicher, dass Sie maximale Entlastung und ein Höchstmaß an Schutz erhalten.

Volle Rechtskonformität

Eingehende Meldungen werden ausschließlich von unseren erfahrenen Juristen und Experten nach den strengen Vorgaben des HinSchG bearbeitet.

Maximale Datensicherheit

Das System wird bei einem ISO-27001 zertifizierten Hosting-Anbieter betrieben. Alle Hinweise sind Ende-zu-Ende verschlüsselt.

100 % Vertraulichkeit

Durch die externe, objektive Abwicklung ist höchste Vertraulichkeit gewährleistet. Hinweisgeber können ihre Meldungen auf Wunsch vollständig anonym einreichen

Keine Interessenskonflikte

Als externe Stelle sorgen wir für die notwendige Unabhängigkeit und Objektivität, die interne Befangenheit von vornherein ausschließt.

Kostenersparnis

Sie sparen die hohen Kosten für Schulung und Freistellung eigener Mitarbeiter und erhalten einen planbaren Monatsbeitrag.

Höchste Zugriffssicherheit

Der Zugang zum System wird durch die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) gegen unbefugten Zugriff geschützt.

Ihre nächsten Schritte zur HinSchG-Konformität

Sind Sie bereit, die gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes schnell und risikofrei zu erfüllen? Sichern Sie sich ab und entlasten Sie Ihr Unternehmen noch heute.

  • Wir analysieren Ihren Bedarf.
  • Wir richten das Online-System ein.
  • Wir übernehmen die juristische Bearbeitung.