Gemäß §4 Bundesdatenschutzgesetz sind alle Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, die entweder
oder
beschäftigen
Unter „Personen“ versteht man dabei alle Mitarbeiter des Unternehmens (auch Teilzeitkräfte, Werkstudenten, Praktikanten), aber auch Mitarbeiter der Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben. Entscheidend ist also nicht die Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens, sondern die Anzahl der Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben. Beispielsweise muss ein Webdesigner, der drei feste Mitarbeiter und einen Praktikanten beschäftigt, sowie die Dienste von einem externem Grafiker, einem Lohnbuchhalter, einem Finanzbuchhalter und zwei IT-Dienstleitstern nutzt, einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, auf die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften zum Datenschutz hinzuwirken. Der Datenschutzbeauftragte selbst ist nicht für die Umsetzung der Vorschriften verantwortlich, das ist Aufgabe der Geschäftsführung. Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist es vielmehr
Der Datenschutzbeauftragte benötigt laut Bundesdatenschutzgesetz eine spezielle Qualifikation: er wird auf der Grundlage des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt.
Der Datenschutzbeauftragte muss frei von Interessenskonflikten sein, was die Auswahl aus dem internen Mitarbeiterkreis erschwert. Eine Unvereinbarkeit besteht zum Beispiel bei Inhabern, Geschäftsführern, Betriebsleitern, IT-Leitern, kaufmännischen Leitern und Personalleitern.
Die Deutsche Datenschutz Consult bietet Ihnen die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten bereits ab 150 Euro pro Monat.
Unsere Datenschutzbeauftragten bringen alle die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation mit und haben entweder eine juristische Ausbildung oder eine IT-Ausbildung absolviert. Jeder unserer Datenschutzbeauftragten hat die Qualifikation „externer Datenschutzbeauftragter“ beim TÜV oder bei der DEKRA oder eine vergleichbare Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen.