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Bestellung Datenschutzbeauftragter

Wir unterstützen Sie als externer Datenschutzbeauftragter bereits ab 150€ pro Monat

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Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Gemäß §4 Bundesdatenschutzgesetz sind alle Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, die entweder

  • mehr als 19 Personen ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten

oder

  • mindestens 1 Person mit der Verarbeitung von besonders sensitiven personenbezogenen Daten

beschäftigen

Unter „Personen“ versteht man dabei alle Mitarbeiter des Unternehmens (auch Teilzeitkräfte, Werkstudenten, Praktikanten), aber auch Mitarbeiter der Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben. Entscheidend ist also nicht die Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens, sondern die Anzahl der Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben. Beispielsweise muss ein Webdesigner, der drei feste Mitarbeiter und einen Praktikanten beschäftigt, sowie die Dienste von einem externem Grafiker, einem Lohnbuchhalter, einem Finanzbuchhalter und zwei IT-Dienstleitstern nutzt, einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, auf die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften zum Datenschutz hinzuwirken. Der Datenschutzbeauftragte selbst ist nicht für die Umsetzung der Vorschriften verantwortlich, das ist Aufgabe der Geschäftsführung. Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist es vielmehr

  • die Geschäftsführung und die Belegschaft, die mit personenbezogenen Daten arbeitet, über die Datenschutzvorgaben aufzuklären
  • Prozesse datenschutzrechtlich zu bewerten und in Datenschutzfragen zu beraten,
  • die Umsetzung der Datenschutzvorgaben im Unternehmen zu überwachen und auf erkannte Datenschutzrisiken hinzuweisen,
  • die Beschäftigten zu Datenschutzthemen zu schulen, sowie
  • mit der Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten.

Wer kann Datenschutzbeauftragter werden?

Der Datenschutzbeauftragte benötigt laut Bundesdatenschutzgesetz eine spezielle Qualifikation: er wird auf der Grundlage des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt.

Der Datenschutzbeauftragte muss frei von Interessenskonflikten sein, was die Auswahl aus dem internen Mitarbeiterkreis erschwert. Eine Unvereinbarkeit besteht zum Beispiel bei Inhabern, Geschäftsführern, Betriebsleitern, IT-Leitern, kaufmännischen Leitern und Personalleitern.

Externer Datenschutzbeauftragter der Deutschen Datenschutz Consult

Die Deutsche Datenschutz Consult bietet Ihnen die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten bereits ab 150 Euro pro Monat.

Unsere Datenschutzbeauftragten bringen alle die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation mit und haben entweder eine juristische Ausbildung oder eine IT-Ausbildung absolviert. Jeder unserer Datenschutzbeauftragten hat die Qualifikation „externer Datenschutzbeauftragter“ beim TÜV oder bei der DEKRA oder eine vergleichbare Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

  • keine Interessenskonflikte
  • hoch qualifiziert
  • erfahren
  • preiswert: bereits ab 150 Euro pro Monat (ein interner Datenschutzbeauftragter ist wesentlich teurer)
  • flexibel bei den Laufzeiten: der externe Datenschutzbeauftragte genießt im Gegensatz zu einem internen Datenschutzbeauftragten keinen besonderen Kündigungsschutz

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