Jeder Webseiten-Betreiber ist verpflichtet, seinen Besuchern Auskunft darüber zu geben, wie er mit den personenbezogenen Daten seiner Nutzer umgeht.
Es muss in allgemein verständlicher Form Auskunft gegeben werden,>
Regelt Ihre Datenschutzerklärung, wie personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden? Auch mit Drittanbietern? Haben Sie Aspekte, wie Facebook-Like-Buttons, Newsletter-Anmeldungen und Kommentarfunktionen geregelt? Überlassen Sie die Erstellung Ihrer Datenschutzerklärung Profis! Denn jeder kann auf den Inhalt dieser Datenschutzerklärung über das Internet zugreifen.
Ihre Webseite ist Ihre Visitenkarte und dient Ihren Kunden zur Information. Gleichzeitig können aber auch Behörden, Abmahnvereine und Rechtsanwälte Ihre Webseite ansehen und feststellen, dass Ihre Datenschutzerklärung mangelhaft ist oder gar fehlt. Hier besteht also Handlungsbedarf, denn dies ist der offensichtlichste Mangel.
Außerdem verstoßen Sie mit einer fehlerhaften Datenschutzerklärung gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Datenschutzerklärung der Deutschen Datenschutz Consult
Als Kunde der Deutschen Datenschutz Consult erhalten Sie direkt zu Beginn der Zusammenarbeit eine auf Ihre Webseite abgestimmte Datenschutzerklärung.