Oft werden Daten nicht im eigenen Unternehmen verarbeitet, sondern es wird ein externer Dienstleister beauftragt. So sorgt zum Beispiel ein Webhosting-Anbieter dafür, dass Ihre Webseite zuverlässig erreichbar ist. Dennoch bleiben Sie als Unternehmen dafür verantwortlich, dass die Kundendaten vom Dienstleister gesetzeskonform verarbeitet werden. Bei Datenschutzverstößen durch den Auftragsverarbeiter haften also Sie.
Deshalb müssen Sie mit Dienstleistern, die personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Dieser regelt, welche personenbezogenen Daten das externe Unternehmen erhält, wofür diese Daten verwendet werden und wie diese Daten vom Dienstleister geschützt werden müssen.
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