Das Verarbeitungsverzeichnis oder Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten beinhaltet die Dokumentation, wie mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verfahren wird. Der Terminus „Verarbeitungsverzeichnis“ ersetzt mit Einführung der EU-DSGVO den bisherigen Begriff „Verfahrensverzeichznis“
Den zuständigen Behörden muss die Möglichkeit eingeräumt werden, dass sie sich ein Bild von den Datenschutzmaßnahmen machen können. Mitarbeiter der Behörde können unangemeldet in Ihre Geschäftsräume kommen und Einsicht in Ihre Verfahren verlangen.
Ein Verarbeitungsverzeichnis besteht aus mehreren Verarbeitungstätigkeiten und dokumentiert, welche personenbezogenen Daten aktuell im Unternehmen erfasst und verarbeitet werden, wer darauf Zugriff hat und wie diese geschützt werden.
Für Kunden der Deutsche Datenschutz Consult gehört die Erstellung der Verarbeitungsverzeichnisse zum Standardumfang. Sie erfassen auf unserer Datenschutz-Management-Plattform alle Prozesse und wir erstellen dann die Verarbeitungsverzeichnisse für Sie zur Dokumentation.