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Thema: Betroffenenrechte


Informieren, korrigieren, löschen

Mit Anfragen zu personenbezogenen Daten richtig umgehen


Beantworten Sie tagtäglich Anfragen zu Ihrem Umgang mit personenbezogenen Daten? Haben Sie deshalb längst eine verlässliche Routine entwickelt? Nein? Dann geht es Ihnen wie den meisten Unternehmern. Für kaum einen Betrieb gehört es zum Tagesgeschäft, derartige Anfragen Betroffener zu bearbeiten.

Die Datenschutzgrundverordnung räumt Personen, deren Daten Sie erhoben, verarbeitet oder gespeichert haben, umfangreiche Rechte ein:

  • Auskunftsrecht

  • Recht auf Berichtigung

  • Recht auf Sperrung

  • Recht auf Löschung

  • Recht auf Datenübertragbarkeit

  • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

  • Widerspruchsrecht


Bei Anfrage: Hektik


Auch wenn es in der Vergangenheit nicht allzu oft passiert ist: Eine Anfrage zu Ihrem Umgang mit konkreten personenbezogenen Daten kann jederzeit kommen. Wenn dies passiert, gleichen viele Unternehmen einem Hühnerstall: Es bricht hektischer Aktionismus aus, jeder weiß ein bisschen Rat, aber niemand weiß Genaueres, alle wollen schnell etwas tun und verfallen doch oft in Schockstarre – Vieles kann schieflaufen. Erschwerend kommt hinzu, dass Betroffene sich fast immer aus einer Konfliktsituation heraus melden. O-Ton: „Ich will, dass Sie sofort alle meine Daten aus Ihrem Verteiler Löschen!“ Das macht die ohnehin angespannte Situation nicht leichter. Auf Emotion folgt Eskalation, darauf möglicherweise eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, eine Prüfung und ein Bußgeldverfahren.


Besser: kühler Kopf und klares Vorgehen


Damit es Sie nicht kalt erwischt und die Situation aus dem Ruder läuft, sollten Sie gewappnet sein. Abhilfe schafft dabei ein klar definierter und erprobter Prozess. Der hilft Ihren Mitarbeitern, besonnen und korrekt zu reagieren. Hinzu kommen maßgeschneiderte Vorlagen. Sie stellen sicher, dass die Anfrage richtig beantwortet wird und der Betroffene zu seinem Recht kommt.


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