Mit dem Schrems II-Urteil hat der EuGH den Datentransfer in „unsichere“ Drittstaaten nahezu unmöglich gemacht, selbst wenn dazu die Standardvertragsklauseln (SCC) verwendet wurden – die ja ursprünglich genau zu diesem Zweck entworfen wurden. Nun hat die EU-Kommission einen aktualisierten Entwurf vorgelegt, der nicht nur die vom Schrems II-Urteil aufgeworfenen Fragen adressieren soll, sondern auch erstmals bisher schmerzlich vermisste Regelungen für Unterauftragsverhältnisse beinhaltet.
Das vom EuGH aufgezeigte Problem, dass die nationale Gesetzeslage einem angemessenen Datenschutzniveau entgegenstehen kann, vermögen natürlich auch diese Entwürfe nicht zu lösen. Es bleibt daher abzuwarten, ob neue SCCs den oft unverzichtbaren Einsatz von Dienstleistern insbesondere aus den USA gerichtsfest absichern können. Bis zum 10. Dezember nimmt die EU-Kommission noch Feedback zu den Entwürfen entgegen.