Freier Mitarbeiter müssen bekanntlich gewisse Freiheiten haben, die ihnen Gestaltungsspielraum in ihrer Tätigkeit erlauben. Dies unterscheidet sie schließlich vom klassischen Angestellten. Niemand wünscht sich eine sog. Scheinselbstständigkeit. Es wird aber kaum im Interesse des Mitarbeiters liegen, dass diese Eigenverantwortlichkeit sich auch auf die gesamte Handhabe des Datenschutzes erstreckt. Freie Mitarbeiter brauchen hier regelmäßig Rückendeckung durch ihr Unternehmen. Auch das Unternehmen selbst hat häufig ein Interesse daran, diese Verantwortlichkeit bei sich selbst zu belassen, nicht nur wegen Compliance und Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Sie wollen ihre freien Mitarbeiter entlasten und ihnen die attraktive, freie Tätigkeit ermöglichen, die sie sich wünschen, ohne sie gleichzeitig mit Pflichten zu erschlagen. Diese Ausgestaltung kann aber schnell zur Gratwanderung werden. Wir helfen Ihnen dabei gern!