Deutsche Datenschutz Consult - Logo
 +49 40 228 60 70-0
 

Schlechte Prognose für Vorratsdatenspeicherung

Aktuelles Gesellschaft Rechtsprechung

Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung sind dieses Jahr bereits zum vierten Mal vor den europäischen Gerichtshof gezogen und gescheitert. Nun wird sich der EuGH noch einmal mit der Vorratsdatenspeicherung befassen, und zwar mit dem deutschen Gesetz aus dem Jahr 2015. Bereits 2010 war die deutsche Gesetzesvariante von 2007 durch diesen gekippt worden.

Nach einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sieht es aber auch dieses Mal nicht gut aus für das Gesetz. Die Experten haben die bisherigen Urteile analysiert und geben dem deutschen Gesetz wenig Erfolgschancen:

Eine unterschiedslose Speicherungs- bzw. Weiterleitungspflicht von Verkehrs- und Standortdaten sei mit dem Unionsrecht unvereinbar. Zwar sehe das neue Gesetz kürzere Speicherfristen vor, doch die Speicherung erfolge noch immer anlasslos. Initiator des Gutachtens war FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae, der in dieser Praxis einen massiven Eingriff in die Grundrechte sieht.