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Klage statt Beschwerde?

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Auf welches Pferd sollte man bei #DSGVO-Verstößen setzen? Die Europäische Gesellschaft für Datenschutz hat für einen Kunden gegen Amazon Klage auf Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen erhoben. Die Klage stützt sich auf eine nicht beantwortete Auskunftsanfrage sowie die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA auf Basis des Privacy Shields, welches mit der Schrems II Entscheidung des EuGH unwirksam geworden ist. Dem Verfahren geht keine Beschwerde bei einer #Aufsichtsbehörde voraus. Es setzt damit einen erkennbaren Trend fort, Datenschutzverstöße direkt gerichtlich klären zu lassen und den oft langwierigen Weg über die Aufsichtsbehörden zu umgehen. Denn diesen fehlen oft die nötigen personellen Ressourcen, sich gegen Technologie-Giganten mit finanziell gut ausgestatteter Rechtsabteilung durchzusetzen. Inzwischen sind bei den Gerichten der EU-Mitgliedstaaten Verfahren gegen Oracle, Salesforce und Marriott anhängig, eine Klage gegen TikTok befindet sich in Vorbereitung.