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Targeting auf sozialen Netzwerken

Compliance Marketing

Über soziale Netzwerke lassen sich Werbebotschaften schnell und zielgerichtet adressieren – mithilfe von personenbezogenen Daten, die der Betreiber der sozialen Netzwerks bereitstellt. Spätestens seit dem Planet49-Urteil des EuGH müssen sich Werbetreibende an dieser Stelle Gedanken zu einer eventuellen gemeinsamen Verantwortlichkeit machen. Mit seinem öffentlichen Entwurf einer Orientierungshilfe zum Targeting von Nutzern sozialer Netzwerke formuliert der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), welche Anforderungen von Werbetreibenden in sozialen Netzwerken eingehalten werden sollten. Anhand von zahlreichen Beispielen erläutert der EDSA die Einordnung verschiedener Konstellationen und stellt immer dort eine gemeinsame Verantwortlichkeit fest, wo personenbezogene Daten so vom sozialen Netzwerk erhoben und bereitgestellt werden, dass sie vom Werbetreibenden als Targeting-Kriterien genutzt werden können. Hier gilt es, vertraglich die Verantwortlichkeiten der Parteien festzuschreiben.